AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1.) Preise
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Produktionsstätte einschließlich Verladung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Paletten, welche nicht getauscht werden, berechnen wir nach Aufwand.

2.) Maßberechnung
Werksteine unter 1m Länge und 20cm Breite werden als 1m lang und 20cm breit berechnet. Platten unter 0,25m² Flche werden mit 0,25m² Fläche Fläche abgerechnet.

3.) Lieferung
Die Lieferung der Ware bedeutet Anlieferung inkl. Abladen – Bordsteinkante bzw. im Kranbereich für LKW über 7,5t befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Nicht enthalten ist das Aufstellen bzw. der Transport an den eigentlichen Aufstellungsort.

4.) Einbau
Übernehmen wir auch Verlegung, Einbau und Montage unserer Werkstücke, so ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Vertragsgrundlage.

5.) Muster und Materialbeschaffenheit
Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur allgemein das Aussehen des Steines. Bei Natursteinlieferungen sind Abweichungen und Verschiedenartigkeiten in Sorte und Struktur sowie Farbunterschiede, Einschlüsse, Poren, Bänderungen und andere Schönheitsfehler keine Materialfehler und berechtigen weder zu Beanstandungen noch zu Gewährleistungsansprüchen.

6.) Beanstandungen
Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich anzuzeigen; beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Das Recht auf Beanstangungen erlischt mit Weiterverarbeitung oder Einbau. Geringfügige Maßabweichungen, die genaues Passen und das richtige Verhältnis nicht stören, können nicht als Mängelrüge geltend gemacht werden.

Für Maßtoleranzen nach DIN 18332 gelten:

Bei Dicke

  • bis zu einer Dicke von 30mm +/- 10%
  • bei einer Dicke von 30mm +/- 3mm
  • bei einer Dicke von mehr als 80mm +/- 5mm

Bei Länge

  • bei einer Länge bis zu 600mm +/- 1mm
  • bei einer Länge mehr als 600mm +/- 2mm

7.) Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist bei Abholung/Lieferung fällig; die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der Vereinbarung.

8.) Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen unter EIgentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.

9.) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Grasellenbach. Gerichtsstand für beide Teile ist Fürth/Odw.